Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Hauenstein
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-3599
Telefon Festnetz: 06322 935-3501
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Frau Katharina Uhrig
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-3599
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-3502
Frau Nadine Kästner
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-3599
Telefon Festnetz: 06322 935-3504
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Frau Marion Rodach
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-3599
Telefon Festnetz: 06322 935-3503
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.4 - Personenstands- und Bestattungswesen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Hauenstein
Besucheranschrift
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-3599
Telefon Festnetz: 06322 935-3501
Frau Nadine Kästner
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-3504
Fax: 06322 935-3599
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Frau Katharina Uhrig
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-3599
Telefon Festnetz: 06322 935-3502
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Frau Marion Rodach
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Fax: 06322 935-3599
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-3503
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
- Sorgerechtsnachweis
- ggf. Einwilligungserklärung des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namensänderung, Ehenamen