Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 240 - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Standesamt
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Montag- und Mittwochnachmittag sowie Freitag geschlossen * Urkunden aller Art beantragen Sie bitte im Regelfall kontaktlos per E-Mail anurkunden@stadt-speyer.de. In sehr dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden. * Für die Vornahme von Beurkundungen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt-speyer.de
Kontaktperson
Frau Ronja Kerner
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Fax: 06232 14-2763
Telefon Festnetz: 06232 14-2501
E-Mail: ronja.kerner@stadt-speyer.de
Frau Julia Slouma
Postanschrift
Große Himmelsgasse 10
67346 Speyer
Fax: 06232 14-2763
Telefon Festnetz: 06232 14-2501
E-Mail: julia.slouma@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
Telefonnummern:
- 06232 - 14-2501 - Geburtenregister (Beurkundung von Neugeborenen)
- 06232 - 14-2502 - Eheregister
- 06232 - 14-2503 - Urkundenstelle (Personenstandsurkunden/ Kirchenaustritte)
- 06232 - 14-2504 - Sterberegister
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
- Sorgerechtsnachweis
- ggf. Einwilligungserklärung des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namensänderung, Ehenamen