Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2764
66933 Pirmasens
Kontakt
Fax: 06331 84-2913
Telefon Festnetz: 06331 84-2911
E-Mail: standesamt@pirmasens.de
E-Mail: BSC@pirmasens.de
Kontaktperson
Dirk Hüther
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2919
E-Mail: dirkhuether@pirmasens.de
Christian Eyrisch
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2923
E-Mail: christianeyrisch@pirmasens.de
Rebecca Brunner
Postanschrift
Exerzierplatzstraße 3
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2920
E-Mail: RebeccaBrunner@pirmasens.de
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
- Sorgerechtsnachweis
- ggf. Einwilligungserklärung des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ehenamen, Name annehmen, Namensänderung