Familienname Änderung Kind - Einbenennung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zur besseren Integration in die Stieffamilie ist es möglich, dass ein Kind aus einer Vorehe den Ehenamen der neuen Ehe erhält.
Zur besseren Integration in die Stieffamilie ist es möglich, dass ein Kind aus einer Vorehe den Ehenamen der neuen Ehe erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Eheschließungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Weitere Informationen
Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
Ansprechpartner:
Annegret Walldorf
Tel.: 0261/ 129 1780
Marie Scaruppe
Tel.: 0261/ 129 1779
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
- Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
- Sorgerechtsnachweis
- ggf. Einwilligungserklärung des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes/Bürgeramtes (woraus ersichtlich ist, daß das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt)
Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes/Bürgeramtes (woraus ersichtlich ist, daß das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt)
Voraussetzungen
- Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
- Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Keine.
Kosten
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Gebühren: 24,00 Euro
Gebühren: 24,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namensänderung, Ehenamen