Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Dudenhofen gehört zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis und umfasst die Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen und Römerberg.
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Terminvergaben sind erforderlich für folgende Bereiche: KFZ-Zulassung, Standesamt, Friedhofs- und Bestattungswesen, Ordnungs- und Sozialbereich.  Die Bürgerbüros im Rathaus Dudenhofen und Römerberg  sind   vormittags ohne Termin geöffnet. Für Termine am Nachmittag ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich. KfZ-Stelle - Rathaus Dudenhofen Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Montag 07:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namensänderung, Familienname