Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Schifferstadt - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67105 Schifferstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 12 64

    67100 Schifferstadt

    Öffnungszeiten

    Rathaus Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr Bürgerservice Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06235 44-195

    Telefon Festnetz: 06235 44-0

    E-Mail: stadtverwaltung@schifferstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Bianca Genz
      Postanschrift

      Marktplatz 2

      67105 Schifferstadt

      Gebäude: Rathaus

      Postfachadresse

      Postfach 1264

      67100 Schifferstadt

      Gebäude: Rathaus

      Fax: 06235 44-195

      Telefon Festnetz: 06235 44-303

      E-Mail: standesamt@schifferstadt.de

    • Frau Laura Sprengard
      Postanschrift

      Marktplatz 2

      67105 Schifferstadt

      Gebäude: Rathaus

      Postfachadresse

      Postfach 1264

      67100 Schifferstadt

      Gebäude: Rathaus

      Telefon Festnetz: 06235 44-306

      Fax: 06235 44-196

      E-Mail: standesamt@schifferstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67105 Schifferstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 12 64

    67100 Schifferstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte Termine vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.

    Kontakt

    Fax: 06235 44-195

    Telefon Festnetz: 06235 44-0

    E-Mail: stadtverwaltung@schifferstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Name annehmen, Namensänderung, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English