Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich IV - Bürgerdienste
Beschreibung
Sozialwesen, Asylangelegenheiten, Renten, Jugend, Schulen, Volkshochschule (Seminare, Kurse und Schulungen, Sprachen, Datenverarbeitung etc.), Standesamt, Ausweise, Paßwesen, Gewerbe, Ordnung, Sicherheit, Brandschutz
Adresse
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anette Braun
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Fax: 06346 301-23130
Telefon Festnetz: 06346 301-130
E-Mail: standesamt@annweiler.rlp.de
E-Mail: abraun@annweiler.rlp.de
Frau Jutta Rink
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Telefon Festnetz: 06346 301-136
Fax: 06346 301-23136
E-Mail: gleichstellung@annweiler.rlp.de
E-Mail: jrink@annweiler.rlp.de
E-Mail: standesamt@annweiler.rlp.de
Internet
Weitere Informationen
Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Namensänderung, Familienname, Name annehmen