Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 64
55284 Wörrstadt
Kontakt
Verbandsgemeinde Wörrstadt - Standesamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ines Schmidt
Hausanschrift
E-Mail: ines.schmidt@vgwoerrstadt.de
Fax: 06732 601-82101
Telefon Festnetz: 06732 601-2101
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namensänderung, Familienname