Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Wöllstein gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wöllstein und Wonsheim.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Verbandsgemeinde Wöllstein
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr Ein Besuch der Verwaltung ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namensänderung, Familienname