Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Alzey - Fachbereich 3 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 42

    55232 Alzey

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Einwohnermeldeamt zusätzlich: Mittwoch 08:00 bis 14:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06731 495-9656

    Telefon Festnetz: 06731 495-656

    E-Mail: steffen.ferdinand@alzey.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Alzey - 3.1 Personenstands-, Einwohnermelde- und Bestattungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 42

    55232 Alzey

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Namensänderung, Familienname, Name annehmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de