Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 50

    76829 Landau in der Pfalz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag: 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr, vormittags geschlossen

    Kontakt

    Fax: 06341 13-883300

    Telefon Festnetz: 06341 13-3302

    E-Mail: standesamt@landau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt, Abteilung Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 50

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 13-3270

    Telefon Festnetz: 06341 13-3277

    E-Mail: standesamt@landau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Nachweis Ihrer Namensänderung.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Name annehmen, Namensänderung, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English