Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Hensler (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-135
E-Mail: angelika.hensler@bendorf.de
Fax: 02622 703-114
Frau Paulina Miller
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-136
Fax: 02622 703-114
E-Mail: Paulina.Miller@bendorf.de
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Standesamt
Adresse
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Postanschrift
Postfach 1464
56159 Bendorf
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nach Teminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Hensler (Standesbeamtin)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: angelika.hensler@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-135
Fax: 02622 703-114
Frau Paulina Miller
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Paulina.Miller@bendorf.de
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-136
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Familienname, Namensänderung, Name annehmen