Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tina Blatt (Standesamt, Rentenangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Frau Melanie Kremer (Standesamt, Renten)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Frau Dorothee Oster-Daum (Standesamt, Renten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namensänderung, Familienname