Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Öffnungszeiten Bürgerbüros Bad Sobernheim & Meisenheim * Online Terminreservierung Bürgerbüros * Öffnungszeiten Standesamt * Öffnungszeiten Sozialamt
Kontakt
Telefon Festnetz: 06751 81-0
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de
E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de
Kontaktperson
Frau Astrid Herrmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 6
55566 Bad Sobernheim
Telefon Festnetz: 06751 81-2101
Fax: 06751 81-2050
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
Frau Christina Hofmann
Postanschrift
Bahnhofstrasse 6
55566 Bad Sobernheim
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-2100
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Namensänderung, Name annehmen, Familienname