Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nach Teminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Hensler
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-135
Fax: 02622 703-114
E-Mail: angelika.hensler@bendorf.de
Frau Paulina Miller
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-136
Fax: 02622 703-114
E-Mail: Paulina.Miller@bendorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namen annehmen, Namensänderung