Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Öffnungszeiten
* Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Probst
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Fax: 06542 701-859
Telefon Festnetz: 06542 701-129
E-Mail: h.probst@vg-zell.de
Frau Andrea Wellems
Postanschrift
Schloßstraße 69
56856 Zell (Mosel)
Telefon Festnetz: 06542 701-128
Fax: 06542 701-859
E-Mail: standesamt@vg-zell.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namen annehmen, Namensänderung