Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Standesamt
Beschreibung
Eheschließung, Beurkundungen und Ausgabe von Urkunden (Heirat, Lebenspartnerschaft, Namen, Namensänderung, Geburt, Tod)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. nachmittag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Greulach (Beurkundung von Neugeborenen A - K)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-334
Telefon Festnetz: 0671 800-263
E-Mail: petra.greulach@bad-kreuznach.de
Weitere Informationen
Eheschließung, Beurkundungen und Ausgabe von Urkunden (Heirat, Lebenspartnerschaft, Namen, Namensänderung, Geburt, Tod)
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Name annehmen, Namen annehmen, Namensänderung