Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Michael Gräf
    Standesbeamter
    Tel.: 0261/129 1777

    Eva Hermann
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1773

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Geburten

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do.: 08:30 -12:00 Uhr Mi.: 08:30 -16:00 Uhr Fr.: geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Michael Gräf                                                                                                              

     Tel.: 0261/ 129 1777

    Isabell Bröder                                                                                                          

       Tel.: 0261/ 129 1773

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    • ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt
    • Einwilligung des anderen (nicht sorgeberechtigten) Elternteils
    • ggf. Einwilligung des Kindes (je nach Alter)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Erlärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden. Mit Eingang beim Standesamt des Geburtseintrages wird die Namenserklärung wirksam. 

    Auf Antrag erhalten Sie eine aktuelle Geburtsurkunde und/oder eine Bescheinigung über die Namensänderung für das Kind.

    Kosten

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Gebühren für die Namenserklärung beflaufen sich auf 24,00 Euro. Eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensänderung des Kindes kostet 12,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

    Name annehmen, Namen annehmen, Namensänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de