Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Michael Gräf
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1777
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Michael Gräf
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1777
Eva Hermann
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1773
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Geburten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Michael Gräf
Tel.: 0261/ 129 1777
Isabell Bröder
Tel.: 0261/ 129 1773
Manuela Theise
Tel.: 0261/ 129 1778
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Weitere Kontaktdaten:
E-Mail:standesamt@stadt.koblenz.de
Fax:
0261/129 1750
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Negativbescheinigung des Jugendamtes,
- Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Sie sind allein sorgeberechtigt,
- Zustimmung des anderen Elternteils,
- wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
- ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt
- Einwilligung des anderen (nicht sorgeberechtigten) Elternteils
- ggf. Einwilligung des Kindes (je nach Alter)
- ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt
- Einwilligung des anderen (nicht sorgeberechtigten) Elternteils
- ggf. Einwilligung des Kindes (je nach Alter)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Erlärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden. Mit Eingang beim Standesamt des Geburtseintrages wird die Namenserklärung wirksam.
Auf Antrag erhalten Sie eine aktuelle Geburtsurkunde und/oder eine Bescheinigung über die Namensänderung für das Kind.
Die Erlärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden. Mit Eingang beim Standesamt des Geburtseintrages wird die Namenserklärung wirksam.
Auf Antrag erhalten Sie eine aktuelle Geburtsurkunde und/oder eine Bescheinigung über die Namensänderung für das Kind.
Kosten
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Gebühren für die Namenserklärung beflaufen sich auf 25,90 Euro. Eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensänderung des Kindes kostet 13,00 Euro.
Die Gebühren für die Namenserklärung beflaufen sich auf 24,00 Euro. Eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensänderung des Kindes kostet 12,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Name annehmen, Namen annehmen, Namensänderung