Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Michael Gräf
    Standesbeamter
    Tel.: 0261/129 1777

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Michael Gräf
    Standesbeamter
    Tel.: 0261/129 1777

    Eva Hermann
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1773

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Michael Gräf                                                                                                              

     Tel.: 0261/ 129 1777

    Isabell Bröder                                                                                                          

       Tel.: 0261/ 129 1773

    Manuela Theise                                                                                                       

       Tel.: 0261/ 129 1778

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.

    Weitere Kontaktdaten:

    E-Mail:
    standesamt@stadt.koblenz.de
    Fax:
    0261/129 1750

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2016

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    • ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt
    • Einwilligung des anderen (nicht sorgeberechtigten) Elternteils
    • ggf. Einwilligung des Kindes (je nach Alter)
    • ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt
    • Einwilligung des anderen (nicht sorgeberechtigten) Elternteils
    • ggf. Einwilligung des Kindes (je nach Alter)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Erlärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden. Mit Eingang beim Standesamt des Geburtseintrages wird die Namenserklärung wirksam. 

    Auf Antrag erhalten Sie eine aktuelle Geburtsurkunde und/oder eine Bescheinigung über die Namensänderung für das Kind.

    Die Erlärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden. Mit Eingang beim Standesamt des Geburtseintrages wird die Namenserklärung wirksam. 

    Auf Antrag erhalten Sie eine aktuelle Geburtsurkunde und/oder eine Bescheinigung über die Namensänderung für das Kind.

    Kosten

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Gebühren für die Namenserklärung beflaufen sich auf 25,90 Euro. Eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensänderung des Kindes kostet 13,00 Euro.

    Die Gebühren für die Namenserklärung beflaufen sich auf 24,00 Euro. Eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensänderung des Kindes kostet 12,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2013

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Name annehmen, Namen annehmen, Namensänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020