Geburtsnamen wiederannehmen
Beschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
-
Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist Ihr Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Schifferstadt - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 64
67100 Schifferstadt
Öffnungszeiten
Rathaus Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr Bürgerservice Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Genz
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06235 44-303
E-Mail: standesamt@schifferstadt.de
Fax: 06235 44-195
Frau Laura Sprengard
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06235 44-196
E-Mail: standesamt@schifferstadt.de
Telefon Festnetz: 06235 44-306
Internet
Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 64
67100 Schifferstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte Termine vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Laura Sprengard
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06235 44-306
Fax: 06235 44-196
E-Mail: standesamt@schifferstadt.de
Frau Bianca Genz
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06235 44-303
Fax: 06235 44-195
E-Mail: standesamt@schifferstadt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
-
bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil,
-
bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ehenamen, Scheidung, Namensänderung, Heirat