Geburtsnamen wiederannehmen
Beschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
-
Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Hinweise für Worms: Wiederannahme des Geburtsnamens
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.
Die Rechtskraft des Scheidungsurteils ist daran zu erkennen, dass vom zuständigen Amtsgericht, meist einige Wochen nach Scheidungsausspruch, ein Rechtskraftsvermerk (meist in Form eines Stempels) angebracht wurde.
Beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes geben Sie bitte die Wiederannahmeerklärung ab. Von dort wird diese an Ihr Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes. Von dort erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre neue Namensführung.
Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftszimmer.
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.
Die Rechtskraft des Scheidungsurteils ist daran zu erkennen, dass vom zuständigen Amtsgericht, meist einige Wochen nach Scheidungsausspruch, ein Rechtskraftsvermerk (meist in Form eines Stempels) angebracht wurde.
Beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes geben Sie bitte die Wiederannahmeerklärung ab. Von dort wird diese an Ihr Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes. Von dort erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre neue Namensführung.
Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftszimmer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist Ihr Standesamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabrina Bassemir
Fax: +49 6241 853-3499
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3409
Frau Andrea Pachaly
Fax: +49 6241 853-3499
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3403
Frau Monika Schauf
Fax: +49 6241 853-3499
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3411
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
-
bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil,
-
bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
Hinweise für Worms: Wiederannahme des Geburtsnamens
- Personalausweis oder Reisepass,
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder,
- Stammbuch mit "ehemaliger Familienbuchabschrift" sowie das rechtskräftig Scheidungsurteil.
- Personalausweis oder Reisepass,
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder,
- Stammbuch mit "ehemaliger Familienbuchabschrift" sowie das rechtskräftig Scheidungsurteil.
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Worms: Wiederannahme des Geburtsnamens
Beurkundung der Erklärung 22,- EUR
Bescheinigung über die Namensänderung 11,-EUR
Beurkundung der Erklärung 22,- EUR
Bescheinigung über die Namensänderung 11,-EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ehenamen, Scheidung, Namensänderung, Heirat