Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Beschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen. 
    • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Hinweise für Worms: Wiederannahme des Geburtsnamens

    Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.

    Die Rechtskraft des Scheidungsurteils ist daran zu erkennen, dass vom zuständigen Amtsgericht, meist einige Wochen nach Scheidungsausspruch, ein Rechtskraftsvermerk (meist in Form eines Stempels) angebracht wurde.

    Beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes geben Sie bitte die Wiederannahmeerklärung ab. Von dort wird diese an Ihr Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes. Von dort erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre neue Namensführung.

    Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftszimmer.

    Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.

    Die Rechtskraft des Scheidungsurteils ist daran zu erkennen, dass vom zuständigen Amtsgericht, meist einige Wochen nach Scheidungsausspruch, ein Rechtskraftsvermerk (meist in Form eines Stempels) angebracht wurde.

    Beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes geben Sie bitte die Wiederannahmeerklärung ab. Von dort wird diese an Ihr Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes. Von dort erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über Ihre neue Namensführung.

    Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftszimmer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist Ihr Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt

    Beschreibung

    Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!


    Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
     

    Besondere Trautermine und Orte
    im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


    Urkundenanforderung "Standesamt online"
    Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

    Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3434

    Fax: +49 6241 853-3499

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Hinweise für Worms: Wiederannahme des Geburtsnamens

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder,
    • Stammbuch mit "ehemaliger Familienbuchabschrift" sowie das rechtskräftig Scheidungsurteil.
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder,
    • Stammbuch mit "ehemaliger Familienbuchabschrift" sowie das rechtskräftig Scheidungsurteil.

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Worms: Wiederannahme des Geburtsnamens

    Beurkundung der Erklärung  22,- EUR

    Bescheinigung über die Namensänderung  11,-EUR

    Beurkundung der Erklärung  22,- EUR

    Bescheinigung über die Namensänderung  11,-EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ehenamen, Scheidung, Namensänderung, Heirat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)