Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Beschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen. 
    • Sie können einen während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Hinweise für Worms: Wiederannahme des Geburtsnamens

    Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben.

    Die Rechtskraft des Scheidungsurteils ist daran zu erkennen, dass vom zuständigen Amtsgericht, meist einige Wochen nach Scheidungsausspruch , ein Rechtskraftsvermerk (meist in Form eines Stempels) angebracht wurde.

    Beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes geben Sie bitte die Wiederannahmeerklärung ab. Von dort wird diese an Ihr Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wirksam wird sie mit Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes. Von dort erhalten Sie auf Wusch eine Bescheinigung über Ihre neue Namensführung.

    Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftszimmer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist Ihr Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt

    Beschreibung

    Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!


    Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
     

    Besondere Trautermine und Orte
    im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


    Urkundenanforderung "Standesamt online"
    Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

    Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3434

    Fax: +49 6241 853-3499

    E-Mail: standesamt@worms.de

    Kontaktperson

    • Frau Andrea Pachaly (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-3499

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3403

    • Frau Monika Schauf (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-3499

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3411

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis, 
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich: 
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich: 
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder 
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

    Hinweise für Worms: Wiederannahme des Geburtsnamens

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder,
    • Stammbuch mit "ehemaliger Familienbuchabschrift" sowie das rechtskräftig Scheidungsurteil.

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Standesamt beurkunden oder von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen.

    Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Worms: Wiederannahme des Geburtsnamens

    Beurkundung der Erklärung  22,- EUR

    Bescheinigung über die Namensänderung  11,-EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Stichwörter

    Namensänderung, Ehenamen, Scheidung, Heirat

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de