Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Beschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen. 
    • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Hinweise für Mainz: Namensführung - Geschiedene und Verwitwete (IES:Mainz)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist Ihr Standesamt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Sachgebiet Personenstandsrechtliche Sonderfälle, Urkundenbestellungen, Familienbuch und Eheanmeldungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 3-5

    55116 Mainz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Öffnungszeiten

    Urkundenstelle, Kirchenaustritte: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen: Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards. Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@stadt.mainz.de

    E-Mail: personenstand@stadt.mainz.de

    Telefon Festnetz: 06131 122393

    Telefon Festnetz: 06131 122444

    Fax: 06131 122032

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Hauptbahnhof Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63, 67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630, 652, 653, 654, 660 Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2022

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2013

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Heirat, Ehenamen, Scheidung, Namensänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020