Geburtsnamen wiederannehmen
Beschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist Ihr Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm versteht sich als moderner Dienstleister und als Servicestelle für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt besonders für den Fachbereich 2 (Bürgerdienste), da es sich um einen sehr publikumsintensiven Bereich handelt. Hier werden die Aufgaben der Gefahrenabwehr ebenso wie die Aufgaben der Meldebehörde wahrgenommen. Neben dem Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Weißenthurm, werden u. a. der ruhende und fließende Verkehr überwacht sowie Gewerbe- und Gaststättenerlaubnisse erteilt.
Der Fachbereich 2 "Bürgerdienste" gliedert sich in folgende Teilbereiche:
2.1 "Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
2.2 "Straßenverkehrsbehörde, Brandschutz- und Katastrophenschutz"
2.3 "Soziales, Schuldnerberatung"
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Görges
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-103
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: stefan.goerges@vgwthurm.de
Frau Fabiola Perrina-Zils
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-145
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
E-Mail: fabiola.perrina-zils@vgwthurm.de
Frau Sonja Urmersbach-Görres
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-104
E-Mail: sonja.urmersbach-goerres@vgwthurm.de
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2637 913-0
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: info@vgwthurm.de
E-Mail: standesamt@vgwthurm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Standesamt beurkunden oder von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Namensänderung, Ehenamen, Scheidung, Heirat