Geburtsnamen wiederannehmen
Beschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist Ihr Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nach Teminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Hensler
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-135
Fax: 02622 703-114
E-Mail: angelika.hensler@bendorf.de
Frau Paulina Miller
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-136
Fax: 02622 703-114
E-Mail: Paulina.Miller@bendorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Standesamt beurkunden oder von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Namensänderung, Scheidung, Heirat, Ehenamen