Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Beschreibung

    Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
    • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
      • Ihren Geburtsnamen oder
      • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen. 
    • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist Ihr Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Eheschließungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Aus Koblenz unter 115 zu erreichen

    Ansprechpartner:

    Annegret Walldorf                                                                                               

           Tel.: 0261/ 129 1780

    Marie Scaruppe                                                                                                      

        Tel.: 0261/ 129 1779

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis,
    • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
      • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
    • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
      • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Es werden hier folgende Unterlagen benötigt:

    sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • (vorsorglich) Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk

    sofern die Ehe nicht in Koblenz geschlossen wurde:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • Scheidungsbeschluss mit Rechtsfraftvermerk

    Es werden hier folgende Unterlagen benötigt:

    sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • (vorsorglich) Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk

    sofern die Ehe nicht in Koblenz geschlossen wurde:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • Scheidungsbeschluss mit Rechtsfraftvermerk

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Für die Namenserkärung fallen beim Standesamt folgende Gebühren an:

    • Namenserklärung: 24,00 Euro
    • Bescheinigung über die Namensänderung: 12,00 Euro (sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde)

    Für die Namenserkärung fallen beim Standesamt folgende Gebühren an:

    • Namenserklärung: 24,00 Euro
    • Bescheinigung über die Namensänderung: 12,00 Euro (sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ehenamen, Scheidung, Namensänderung, Heirat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)