Geburtsnamen wiederannehmen
Beschreibung
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig ist Ihr Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Eheschließungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.: 08:30 -12:00 Uhr Mi.: 08:30 -16:00 Uhr Fr.: geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Weitere Informationen
Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
Ansprechpartner:
Annegret Walldorf
Tel.: 0261/ 129 1780
Marie Scaruppe
Tel.: 0261/ 129 1779
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister mit eingetragener Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Es werden hier folgende Unterlagen benötigt:
sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde:
- Personalausweis oder Reisepass
- (vorsorglich) Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
sofern die Ehe nicht in Koblenz geschlossen wurde:
- Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Scheidungsbeschluss mit Rechtsfraftvermerk
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Standesamt beurkunden oder von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Keine.
Kosten
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Für die Namenserkärung fallen beim Standesamt folgende Gebühren an:
- Namenserklärung: 24,00 Euro
- Bescheinigung über die Namensänderung: 12,00 Euro (sofern die Ehe in Koblenz geschlossen wurde)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Namensänderung, Scheidung, Heirat, Ehenamen