Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.1 - Bürgerbüro, Bildung und Standesamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 52

    66987 Thaleischweiler-Fröschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06334 441-161

    Fax: 06334 441-111

    E-Mail: mirko.schwarz@vgtw.de

    Kontaktperson

    • Frau Silvia Breuder
      Postanschrift

      Hauptstraße 26

      66917 Wallhalben

      Telefon Festnetz: 06334 441-233

      E-Mail: silvia.breuder@vgtw.de

    • Herr Noah Hüther
      Postanschrift

      Hauptstraße 52

      66987 Thaleischweiler-Fröschen

      Telefon Festnetz: 06334 441-158

      E-Mail: noah.huether@vgtw.de

    • Frau Lisa Landau
      Hausanschrift

      Hauptstraße 52

      66987 Thaleischweiler-Fröschen

      Fax: 06334 441-111156

      Telefon Festnetz: 06334 441-156

      E-Mail: lisa.landau@vgtw.de

    • Herr Noel Weis
      Postanschrift

      Hauptstraße 52

      66987 Thaleischweiler-Fröschen

      Telefon Festnetz: 06334 441-154

      E-Mail: noel.weis@vgtw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Anschrift, Personensuche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de