Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
Das Meldeamt der Verbandsgemeinde arbeitet ausschließlich mittels Terminvergabe. Termine können Sie vor Ort an der Zentrale buchen oder selbst online.
Adresse
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Kontaktperson
Frau Inna Gappel
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Gebäude: Rathaus
Fax: 06348 986-153
Telefon Festnetz: 06348 986-151
E-Mail: i.gappel@offenbach-queich.de
Herr Günter Michalk
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Gebäude: Rathaus
Fax: 06348 986-153
Telefon Festnetz: 06348 986-152
E-Mail: g.michalk@offenbach-queich.de
Herr Jonas Wölfel
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06348 986-197
Fax: 06348 986-153
E-Mail: j.woelfel@offenbach-queich.de
Internet
Weitere Informationen
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Anschrift, Einwohnermeldeamt