Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herxheim - FB3: Bürgerdienste (Ordnung und Soziales)
Adresse
Postanschrift
Obere Hauptstraße 2
76863 Herxheim bei Landau/Pfalz
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulrike Knecht
Frau Renate Müller
Postanschrift
Obere Hauptstraße 2
76863 Herxheim bei Landau/Pfalz
Fax: 07276 501-250
Telefon Festnetz: 07276 501-101
E-Mail: r.mueller@herxheim.de
Frau Evi Schlager
Bürgerbüro
Frau Silvia Wünschel
Internet
Weitere Informationen
- Bürgerbüro
- Standesamt, Friedhöfe
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Polizei-Kontaktbeamte
- Straßenverkehrsbehörde
- Marktwesen
- Sozialversicherung, Inklusion
- Soziales, Asylbewerber
- Altenzentrum St. Josef
- Soziale Einrichungen, Seniorenarbeit, Tafel e.V., ökumenische Sozialstation
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Anschrift, Einwohnermeldeamt