Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Hinweise für Worms: Melderegisterauskünfte
Auskünfte aus dem Melderegister erteilt das Bürgerservicebüro.
Übermittlungssperre online beantragen (elektronischer Personalausweis erforderlich)
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:
(0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- Kfz online abmelden bzw. wieder zulassen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich) ++ Achtung: Dienst aktuell NICHT verfügbar mehr lesen ++
- Wunschkennzeichen online reservieren
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Kontakt
Fax: +49 6241 853-3799
E-Mail: buergerservice@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Kosten
Hinweise für Worms: Melderegisterauskünfte
Einfache Melderegister für Privatpersonen 8,10€
Für gewerbliche Zwecke (bspw. Anwälte, Inkasso-Unternehmen) nach § 44 Abs. 1 BMG - außer Adresshandel - für jede betroffene Person 9,20 €
Für Zwecke der Werbung und Adresshandel nach § 44 Abs. 3 BMG für jede betroffene Person 10,00 €
Erweiterte Melderegisteraukunft für die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich nachgewiesen werden muss 11,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Anschrift, Einwohnermeldeamt