Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Loreley - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Dolkstraße 3

    56346 Sankt Goarshausen

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 12

    56338 Braubach

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr Montag, Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06771 919-0

    Fax: 06771 919-135

    E-Mail: rathaus@vg-loreley.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Personensuche, Anschrift, Einwohnermeldeamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de