Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@idar-oberstein.de
Internet
Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch von 7.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr Terminvereinbarung unter
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriele Becker
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
Frau Isabelle Wichter
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Telefon Festnetz: 06781 64-3851
Fax: 06781 64-9503
Frau Rebecca Oehm
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Telefon Festnetz: 06781 64-3800
Fax: 06781 64-9503
E-Mail: rebecca.oehm@idar-oberstein.de
Frau Marie-Luise Theobald
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06781 64-3852
Fax: 06781 64-9503
Internet
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Anschrift, Einwohnermeldeamt