Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain - Bürgerbüro Betzdorf
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carmen Gehrer
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Teresa Hof
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Elisabeth Klein
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Karin Leonhardt
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Eva Leyendecker
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02741 291-900
Fax: 02741 291-119
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Sabine Rödder
Postanschrift
Hellerstraße 2
57518 Betzdorf
Telefon Festnetz: 02741 291-900
E-Mail: buergerbuero@vg-bg.de
Frau Selina Schreiber
Internet
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Anschrift, Einwohnermeldeamt, Personensuche