Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Beschreibung

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

    Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

    Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen

    Angabe von mindestens 3 Suchmerkmalen zur Anfrageperson aus

    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • letzte bekannte Anschrift

    bei schriftlichen Anfragen

    • Verrechnungsscheck oder Kopie der bereits erfolgten bargeldlosen Zahlung auf ein Konto der Stadtverwaltung Trier unter Angabe des Vertragsgegenstandes 511140000137 beifügen
    • Lastschrifteinzug ist nicht möglich

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.

    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen

    Beantragung

    • erfolgt schriftlich
    • auch per Fax oder Mail mit Zahlungsnachweis (Kopie der Überweisung) möglich
      • die Gebühr ist vorab auf das Konto der Stadtkasse unter Angabe des Vertragsgegenstandes Nr. 5111 4000 0137 zu überweisen
      • wichtig: der Zahlungsnachweis (Überweisungsträger) ist eingescannt beizufügen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen

    • bei Postanfragen ca. 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen

    Pro Auskunft

    • 11,90 Euro private Melderegisterauskunft 
    • 13,00 Euro gewerbliche Melderegisterauskunft
    • 16,90 Archivauskunft
    • gebührenfrei für Behörden

    Zahlungsart

    • auch mit EC-Karte möglich

    Bemerkungen

    Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen

    Informationen zum Datenschutz im Meldewesen - Europäische Datenschutz-Grundverordnung siehe unter www.trier.de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Konfliktfall Melderegister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de