Erweiterte Melderegisterauskunft
Beschreibung
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen
Angabe von mindestens 3 Suchmerkmalen zur Anfrageperson aus
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- letzte bekannte Anschrift
bei schriftlichen Anfragen
- Verrechnungsscheck oder Kopie der bereits erfolgten bargeldlosen Zahlung auf ein Konto der Stadtverwaltung Trier unter Angabe des Vertragsgegenstandes 511140000137 beifügen
- Lastschrifteinzug ist nicht möglich
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen
Beantragung
- erfolgt schriftlich
- auch per Fax oder Mail mit Zahlungsnachweis (Kopie der Überweisung) möglich
- die Gebühr ist vorab auf das Konto der Stadtkasse unter Angabe des Vertragsgegenstandes Nr. 5111 4000 0137 zu überweisen
- wichtig: der Zahlungsnachweis (Überweisungsträger) ist eingescannt beizufügen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen
- bei Postanfragen ca. 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen
Pro Auskunft
- 11,90 Euro private Melderegisterauskunft
- 13,00 Euro gewerbliche Melderegisterauskunft
- 16,90 Archivauskunft
- gebührenfrei für Behörden
Zahlungsart
- auch mit EC-Karte möglich
Bemerkungen
Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft erweitert einholen
Informationen zum Datenschutz im Meldewesen - Europäische Datenschutz-Grundverordnung siehe unter www.trier.de
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.11.2015
Stichwörter
Konfliktfall Melderegister