Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Beschreibung

    Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

    Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

    Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleichstraße 1

    56130 Bad Ems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Bad Ems: Montag: 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr jeden dritten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Nassau Montag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02603 793-0

    Fax: 02603 793-175

    E-Mail: ordnung@vgben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4.1 Bürgerbüro Bad Ems

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleichstraße 1

    56130 Bad Ems

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass Online-Terminvereinbarungen nur an den obigen Zeiten möglich sind. Allgemeine Öffnungszeiten Bürgerbüro Bad Ems: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02603 793-0

    Fax: 02603 793-478

    E-Mail: meldewesen@vgben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4.2 Bürgerbüro Nassau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Adelsheimer Hof 1

    56377 Nassau

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass Online-Terminvereinbarungen nur an den obigen Zeiten möglich sind. Allgemeine Öffnungszeiten Bürgerbüro Nassau: Montag: 14:00 - 17:30 Uhr Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02603 793-176

    Telefon Festnetz: 02603 793-454

    E-Mail: meldewesen@vgben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.

    • Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
    • Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
    • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Konfliktfall Melderegister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de