einfache Melderegisterauskunft
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste, Bildung, Soziales und Integration
Adresse
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annelie Fuksa
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Telefon Festnetz: 06233 3791-321
E-Mail: a.fuksa@lambsheim-hessheim.de
Frau Sabrina Ott
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Gebäude: Verwaltungsstelle Lambsheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-323
E-Mail: s.huether@lambsheim-hessheim.de
Frau Heike Raimer
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Gebäude: Verwaltungsstelle Lambsheim
Telefon Festnetz: 06233 3791-320
E-Mail: h.raimer@lambsheim-hessheim.de
Frau Bianca Piffer
Hausanschrift
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Fax: 06233 3791-160
Telefon Festnetz: 06233 3791-324
E-Mail: b.piffer@lambsheim-hessheim.de
Frau Lina Buch
Postanschrift
Mühltorstraße 25
67245 Lambsheim
Hausanschrift
Fax: 06233 3791-150
Telefon Festnetz: 06233 3791-326
E-Mail: l.buch@lambsheim-hessheim.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Bildung und Integration
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.11.2015