einfache Melderegisterauskunft
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Konz - Bürgerbüro - FB4
Adresse
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Manuela Steinmetz
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Telefon Festnetz: 06501 83-500
Fax: 06501 83-215
E-Mail: manuela.steinmetz@konz.de
Frau Elke Drechsler
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Telefon Festnetz: 06501 83-500
Fax: 06501 83-215
E-Mail: elke.drechsler@konz.de
Frau Elke Wietor
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Fax: 06501 83-215
Telefon Festnetz: 06501 83-500
E-Mail: elke.wietor@konz.de
Frau Natalie Bochmann
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Telefon Festnetz: 06501 83-500
Fax: 06501 83-215
E-Mail: natalie.bochmann@konz.de
Internet
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Konz: einfache Melderegisterauskunft
Für die Erteilung einer Melderegisterauskunft sind folgende Gebühren fällig:
- Einfache Melderegisterauskunft 8,10 €
- Einfache Melderegisterauskunft 9,20 € (für gewerbliche Zwecke)
- Erweiterte Melderegisterauskunft 11,90 €
Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig!
Bei schriftlichen Anfragen ist ein Verrechnungsscheck in Höhe der Verwaltungsgebühr beizufügen bzw. eine Vorausüberweisung zu leisten auf das Konto der
Verbandsgemeindekasse Konz
Sparkasse Trier
IBAN: DE 69 5855 0130 0090 0001 00
SWIFT BIC: TRISDE55
Verwendungszweck: "15004-292498 Melderegisterauskunft"
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.11.2015