einfache Melderegisterauskunft
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft einfach einholen
Beantragung
- erfolgt schriftlich
- auch per Fax oder Mail mit Zahlungsnachweis (Kopie der Überweisung) möglich
- die Gebühr ist vorab auf das Konto der Stadtkasse unter Angabe des Vertragsgegenstandes Nr. 5111 4000 0137 zu überweisen
- wichtig: der Zahlungsnachweis (Überweisungsträger) ist eingescannt beizufügen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft einfach einholen
- bei Postanfragen ca. 2 Wochen
Kosten
Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft einfach einholen
Pro Auskunft
- 8,10 Euro private Melderegisterauskunft
- 9,20 Euro gewerbliche Melderegisterauskunft
- 13,10 Euro für Archivauskunft
- gebührenfrei
- für Behörden
- für gemeinnützige Vereine im Sinne der Abgabenverordnung
- auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig
Bei schriftlichen Anfragen
- Verrechnungsscheck oder Kopie der bereits erfolgten bargeldlosen Zahlung auf ein Konto der Stadtverwaltung Trier unter Angabe des Vertragsgegenstandes 511140000137 beifügen
- Lastschrifteinzug ist nicht möglich
Weitere Informationen
Bemerkungen
Hinweise für Trier: Melderegisterauskunft einfach einholen
Informationen zum Datenschutz im Meldewesen - Europäische Datenschutz-Grundverordnung siehe unter www.trier.de
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.11.2015