Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Einfache Melderegisterauskunft

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Georg-Maus-Straße 2

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 2

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Antrag - einfache Melderegisterauskunft (SVIO)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 01

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch von 7.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr Terminvereinbarung unter

    Kontakt

    Fax: 06781 64-9502

    Telefon Festnetz: 06781 64-3800

    E-Mail: buergerbuero@idar-oberstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag - einfache Melderegisterauskunft (SVIO)

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
    • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
    • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein

    Nach § 11 Abs. 1 LGebG ist die Gebührenschuld bereits mit Eingang Ihres Antrages bei der Stadtverwaltung entstanden.

    Die Entstehung der Kostenschuld ist somit nicht von der Vornahme der Amtshandlung, d.h. der Auskunftserteilung, abhängig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English