Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Hinweise für Morbach: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Hinweise für Morbach: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Morbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 6533 71-166
Telefon Festnetz: +49 6533 71-0-0
Internet
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Beschreibung
Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach
Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.
Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.
Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung
Kurzanleitung
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Meldewesen
Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen) - Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
- Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
- Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.
Adresse
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Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Morbach: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Personalausweis
bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Hinweise für Morbach: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Hinweise für Morbach: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Hierzu ist bei der Meldebehörde ein formloser Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG oder auf Eintragung einer Auskunftssperre aufgrund der Veranlassung einer Sicherheitsbehörde nach § 51 Absatz 3 BMG einzureichen, in dem die Gründe glaubhaft zu machen sind, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Die Meldebehörde kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern. Nach Prüfung Ihres Antrages wird ggfls. die Auskunftssperre im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Hinweise für Morbach: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Morbach: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Nach Antragseingang wird die Auskunftssperre sofort eingetragen, im Anschluss findet die Prüfung und endgültige Entscheidung statt.
Kosten
Hinweise für Morbach: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Morbach: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Anlässlich der Eintragung von Auskunftssperren weisen wir auf andere Ausforschungsmöglichkeiten Dritter hin, damit von Ihnen ggf. weitere, eigene Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ihnen soll bewusst gemacht werden, dass Ihre Daten möglicherweise bei anderen öffentlichen Stellen wie dem Finanzamt, dem Jugendamt und bei Gericht gespeichert sind und ggf. weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten bestehen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen öffentlichen Registern wie dem Ausländerzentralregister oder dem zentralen Fahrzeugregister. Wenn Anhaltspunkte für die Gefährdung einer Frau bestehen, zum Beispiel durch häusliche Gewalt, Zwangsprostitution oder "Gewalt im Namen der Ehre", verweisen wir auf das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (www.hilfetelefon.de, Tel.: 08000116016).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.11.2015