Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach - FB 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Zuständige Ämter
> Bürgerbüro
> Gewerbeamt
> Ordnungsamt
> Sozialamt
> Standesamt
Adresse
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Kontakt
Fax: 02634 61-419
Kontaktperson
Angelika Dikau
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-429
Telefon Festnetz: 02634 61-422
E-Mail: angelika.dikau@vg-rw.de
Diana Hömke
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-429
Telefon Festnetz: 02634 61-420
E-Mail: diana.hoemke@vg-rw.de
Claudia Job
Postanschrift
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach
Telefon Festnetz: 02634 61-432
Fax: 02634 61-439
E-Mail: claudia.job@vg-rw.de
Ute Puderbach
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-429
Telefon Festnetz: 02634 61-421
E-Mail: ute.puderbach@vg-rw.de
Katja Schuster
Postanschrift
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach
Fax: 02634 61-439
Telefon Festnetz: 02634 61-431
E-Mail: katja.schuster@vg-rw.de
Annette Wittlich
Postanschrift
Neuwieder Straße 28
56588 Waldbreitbach
Fax: 02634 61-439
Telefon Festnetz: 02634 61-430
E-Mail: annette.wittlich@vg-rw.de
Hendrik Zimmermann
Postanschrift
Westerwaldstraße 32-34
56579 Rengsdorf
Fax: 02634 61-429
Telefon Festnetz: 02634 61-423
E-Mail: hendrik.zimmermann@vg-rw.de
Internet
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.11.2015