Rückgabe von Altbatterien

    Rückgabe von Altbatterien

    Beschreibung

    Sie können Batterien oder in Geräte eingebaute Batterien wieder unentgeltlich beim Händler zurückgeben. Die Entsorgung im Hausmüll ist nicht erlaubt. Die Rücknahmepflicht der Vertreiber beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat sowie auf haushaltsübliche Mengen.

    Zuständigkeit

    Batterien können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben:

    • Sammelstellen der Kommunen (z. B. Recyclinghöfe)
    • Sammelstellen des Handels (beim Verkäufer)
    • Sie können ebenfalls die grünen Tonnen des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien (GRS) nutzen.

    Auskünfte zur Entsorgung von Altbatterien erteilt die "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien".

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 7 Umweltschutz, Wirtschaftsförderung und Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Kreishaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Morschheimer Straße 9

    67292 Kirchheimbolanden

    Besucheranschrift für den Bereich der Abfallwirtschaft

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Besucheranschrift für den Bereich des Umweltschutzes

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06352 710-232

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Händler, die Batterien verkaufen, nehmen diese zurück. Werfen Sie leere Batterien in die grünen Tonnen des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien (GRS) oder suchen Sie eine Sammelstelle Ihrer Kommune (Recyclinghof) auf.

    Kosten

    kostenfrei

    Ausnahme:
    Handelt es sich bei den Batterien um Kfz-Starterbatterien, so muss beim Verkauf dem Erwerber ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro in Rechnung gestellt werden, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist beim Kauf einer neuen Starterbatterie zu erstatten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Handel ist verpflichtet, Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rückgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen. Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln über die unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie über die Bedeutung der Symbole für kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren.

    Werden diese Hinweise nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt für die fehlende Rücknahme der gebrauchten Batterien und deren Überlassung an den Hersteller.

    Händler von Kfz-Starterbatterien können bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfällt, wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird. Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet, gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bedroht ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Händler können sich als Sammelstelle beim Gemeinsamen Rücknahmesystem für Batterien (GRS) registrieren lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Stichwörter

    Knopfzelle, Sonderabfall, Abfall, Akku, Müll, Monozelle, Schrott

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English