Rückgabe von Altbatterien

    Rückgabe von Altbatterien

    Beschreibung

    Sie können Batterien oder in Geräte eingebaute Batterien wieder unentgeltlich beim Händler zurückgeben. Die Entsorgung im Hausmüll ist nicht erlaubt. Die Rücknahmepflicht der Vertreiber beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat sowie auf haushaltsübliche Mengen.

    Zuständigkeit

    Batterien können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben:

    • Sammelstellen der Kommunen (z. B. Recyclinghöfe)
    • Sammelstellen des Handels (beim Verkäufer)
    • Sie können ebenfalls die grünen Tonnen des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien (GRS) nutzen.

    Auskünfte zur Entsorgung von Altbatterien erteilt die "Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien".

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Schadstoffsammelstelle (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlachthofstraße 2-12

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Annahmezeiten der Schadstoffsammelstelle finden Sie hier: https://servicebetrieb.koblenz.de/abfallwirtschaft/schadstoffsammelstelle/

    Kontakt

    E-Mail: servicebetrieb@stadt.koblenz.de

    Telefon Festnetz: +49 261 129-8868

    Telefon Festnetz: 0261 129-8861

    Fax: +49 261 129-8812

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2016

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadt Koblenz - Abfallwirtschaft (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 8

    56070 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: servicebetrieb@stadt.koblenz.de

    Telefon Festnetz: 0261 129-4545

    Fax: 0261 129-4500

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2023

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Händler, die Batterien verkaufen, nehmen diese zurück. Werfen Sie leere Batterien in die grünen Tonnen des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien (GRS) oder suchen Sie eine Sammelstelle Ihrer Kommune (Recyclinghof) auf.

    Kosten

    kostenfrei

    Ausnahme:
    Handelt es sich bei den Batterien um Kfz-Starterbatterien, so muss beim Verkauf dem Erwerber ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro in Rechnung gestellt werden, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist beim Kauf einer neuen Starterbatterie zu erstatten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Handel ist verpflichtet, Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rückgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen. Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln über die unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie über die Bedeutung der Symbole für kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren.

    Werden diese Hinweise nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt für die fehlende Rücknahme der gebrauchten Batterien und deren Überlassung an den Hersteller.

    Händler von Kfz-Starterbatterien können bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfällt, wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird. Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet, gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bedroht ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Händler können sich als Sammelstelle beim Gemeinsamen Rücknahmesystem für Batterien (GRS) registrieren lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2013

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Akku, Knopfzelle, Schrott, Abfall, Sonderabfall, Monozelle, Müll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020