Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

    Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

    Beschreibung

    Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei Geburt im Inland ist dies das Standesamt, das für den konkreten Geburtsort zuständig ist.
    • Bei Geburt im Ausland kann, wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde, beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

    Zuständigkeit

    Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 - Ordnung, Standesamt und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Louise-Seher-Straße 1

    65582 Diez

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro & Information - durchgehend - Mo bis Mi

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06432 501-0

    Fax: 06432 501-242

    E-Mail: verwaltung@vgdiez.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Diez

    Adresse

    Hausanschrift

    Louise-Seher-Straße 1

    65582 Diez

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Verwaltung vormittags Mo bis Fr: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags Mo bis Mi: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro & Information - durchgehend - Mo bis Mi: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Do: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sozialabteilung & Standesamt Mo bis Fr: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06432 501-0

    Fax: 06432 501-242

    E-Mail: verwaltung@vgdiez.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 1 - Organisation und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Louise-Seher-Straße 1

    65582 Diez

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sozialabteilung Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06432 501-242

    Telefon Festnetz: 06432 501-0

    E-Mail: verwaltung@vgdiez.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 3 - Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Louise-Seher-Straße 1

    65582 Diez

    Öffnungszeiten

    Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06432 501-0

    Fax: 06432 501-242

    E-Mail: verwaltung@vgdiez.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Standesamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Louise-Seher-Straße 1

    65582 Diez

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Standesamt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06432 501-0

    Fax: 06432 501-294

    E-Mail: standesamt@vgdiez.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Diez - Stabsstelle Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Au 9n

    65582 Diez

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Louise-Seher-Straße 1

    65582 Diez

    Öffnungszeiten

    Verwaltung vormittags Mo bis Fr: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags Mo bis Mi: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro & Information - durchgehend - Mo bis Mi: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Do: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sozialabteilung & Standesamt Mo bis Fr: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06432 501-0

    Fax: 06432 501-242

    E-Mail: verwaltung@vgdiez.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 1 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Louise-Seher-Straße 1

    65582 Diez

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sozialabteilung Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06432 501-180

    Telefon Festnetz: 06432 501-0

    E-Mail: verwaltung@vgdiez.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke

    Adresse

    Hausanschrift

    Louise-Seher-Straße 1

    65582 Diez

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06432 501-300

    Telefon Festnetz: 06432 501-0

    E-Mail: werke@vgdiez.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Amtes
    • Schriftform erforderlich:
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 5 Tage (Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage)

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Geburtenregister, Entbindung, Standesamt, Kind, Nachwuchs

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de