Hausgeburt anzeigen
Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Standesamt des Geburtsortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Beschreibung
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
Das Meldeamt der Verbandsgemeinde arbeitet ausschließlich mittels Terminvergabe. Termine können Sie vor Ort an der Zentrale buchen oder selbst online.
Adresse
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Busch
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Gebäude: Rathaus
Fax: 06348 986-153
Telefon Festnetz: 06348 986-154
E-Mail: a.busch@offenbach-queich.de
Frau Karin Kunz
Postanschrift
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Gebäude: Rathaus
Fax: 06348 986-153
Telefon Festnetz: 06348 986-158
E-Mail: k.kunz@offenbach-queich.de
Internet
Formulare
Formular
Weitere Informationen
Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden der Eltern,
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- Sorgeerklärung, sofern vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Fristen
- Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
- Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.
Kosten
- Geburtsanzeige: gebührenfrei,
- Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
- zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.03.2023
Stichwörter
Standesamt, Kind, Nachwuchs, Geburtsurkunde, Geburtenregister, Entbindung, Urkunde