Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt anzeigen

    Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie  Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

    Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt des Geburtsortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mannheimer Straße 24

    67098 Bad Dürkheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag08.00 bis 12.00 UhrDonnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 935-0

    Fax: 06322 9351099

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.4 - Personenstands- und Bestattungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannheimer Straße 24

    67098 Bad Dürkheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 935-0

    Fax: 06322 9353599

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

    Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunden der Eltern,
    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

    Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunde der Mutter

    Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

    • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
    • Geburtsurkunde des Vaters,
    • Sorgeerklärung, sofern vorhanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

    Fristen

    • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
    • Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
    • Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.

    Kosten

    • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
    • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
    • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verfahrensablauf

    Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Kind, Urkunde, Standesamt, Geburtenregister, Geburtsurkunde, Entbindung, Nachwuchs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English