Hausgeburt anzeigen
Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen
Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche dem Standesamt an.
Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sie erhalten nach der Entbindung ein Informationsblatt vom Standesamt, sowie einen persönlichen Fragebogen.Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner aus, und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente, sowie den für die Beurkundung benötigten Dokument (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung usw.) dem Standesamt Worms per Post zu.
Gerne können Sie auch die Unterlagen in einem entsprechenden verschlossenen Briefumschlag, mit der Aufschrift Standesamt Worms/Geburtsanmeldung, im Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathaus Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms persönlich (24 Std./7 Tagen) einwerfen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass erst nach Erhalt der vollständig benötigten Unterlagen die Geburt Ihres Kindes durch das Standesamt Worms beurkundet werden kann. Die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei mindestens einer Woche.
Im Anschluss an die Beurkundung werden wir Ihnen alle im Original eingereichten Dokumente, sowie die gebührenfreien zweckgebundenen Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld mit der Post zusenden. Weitere Urkunden können sie erst nach Erhalt der gebührenfreien Urkunde gerne hier bestellen.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:
Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:
Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche dem Standesamt an.
Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sie erhalten nach der Entbindung ein Informationsblatt vom Standesamt, sowie einen persönlichen Fragebogen.Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner aus, und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente, sowie den für die Beurkundung benötigten Dokument (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung usw.) dem Standesamt Worms per Post zu.
Gerne können Sie auch die Unterlagen in einem entsprechenden verschlossenen Briefumschlag, mit der Aufschrift Standesamt Worms/Geburtsanmeldung, im Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathaus Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms persönlich (24 Std./7 Tagen) einwerfen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass erst nach Erhalt der vollständig benötigten Unterlagen die Geburt Ihres Kindes durch das Standesamt Worms beurkundet werden kann. Die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei mindestens einer Woche.
Im Anschluss an die Beurkundung werden wir Ihnen alle im Original eingereichten Dokumente, sowie die gebührenfreien zweckgebundenen Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld mit der Post zusenden. Weitere Urkunden können sie erst nach Erhalt der gebührenfreien Urkunde gerne hier bestellen.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:
Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Standesamt des Geburtsortes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden der Eltern,
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- Sorgeerklärung, sofern vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Fristen
- Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
- Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.
Kosten
- Geburtsanzeige: gebührenfrei,
- Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
- zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)
Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 17.03.2023
Stichwörter
Nachwuchs, Entbindung, Geburtsurkunde, Urkunde, Kind, Geburtenregister, Standesamt