Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt anzeigen

    Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie  Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

    Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

    Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen

    Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche dem Standesamt an.

    Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

    Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sie erhalten nach der Entbindung ein Informationsblatt vom Standesamt, sowie einen persönlichen Fragebogen.Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner aus, und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente, sowie den für die Beurkundung benötigten Dokument (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung usw.) dem Standesamt Worms per Post zu. 

    Gerne können Sie auch die Unterlagen in einem entsprechenden verschlossenen Briefumschlag, mit der Aufschrift Standesamt Worms/Geburtsanmeldung, im Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathaus Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms persönlich (24 Std./7 Tagen) einwerfen.

    Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass erst nach Erhalt der vollständig benötigten Unterlagen die Geburt Ihres Kindes durch das Standesamt Worms beurkundet werden kann. Die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei mindestens einer Woche.

    Im Anschluss an die Beurkundung werden wir Ihnen alle im Original eingereichten Dokumente, sowie die gebührenfreien zweckgebundenen Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld mit der Post zusenden. Weitere Urkunden können sie erst nach Erhalt der gebührenfreien Urkunde gerne hier  bestellen.

    Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:

    Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.

    Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:

    Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche dem Standesamt an.

    Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

    Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sie erhalten nach der Entbindung ein Informationsblatt vom Standesamt, sowie einen persönlichen Fragebogen.Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner aus, und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente, sowie den für die Beurkundung benötigten Dokument (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung usw.) dem Standesamt Worms per Post zu. 

    Gerne können Sie auch die Unterlagen in einem entsprechenden verschlossenen Briefumschlag, mit der Aufschrift Standesamt Worms/Geburtsanmeldung, im Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathaus Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms persönlich (24 Std./7 Tagen) einwerfen.

    Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass erst nach Erhalt der vollständig benötigten Unterlagen die Geburt Ihres Kindes durch das Standesamt Worms beurkundet werden kann. Die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei mindestens einer Woche.

    Im Anschluss an die Beurkundung werden wir Ihnen alle im Original eingereichten Dokumente, sowie die gebührenfreien zweckgebundenen Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld mit der Post zusenden. Weitere Urkunden können sie erst nach Erhalt der gebührenfreien Urkunde gerne hier  bestellen.

    Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:

    Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.

    Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt des Geburtsortes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt

    Beschreibung

    Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!


    Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
     

    Besondere Trautermine und Orte
    im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


    Urkundenanforderung "Standesamt online"
    Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

    Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3434

    Fax: +49 6241 853-3499

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

    Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunden der Eltern,
    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

    Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunde der Mutter

    Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

    • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
    • Geburtsurkunde des Vaters,
    • Sorgeerklärung, sofern vorhanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

    Fristen

    • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
    • Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
    • Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.

    Kosten

    • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
    • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
    • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)

    Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen

    Die Beurkundung ist gebührenfrei.

    Die Beurkundung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verfahrensablauf

    Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 17.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2013

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Nachwuchs, Entbindung, Geburtsurkunde, Urkunde, Kind, Geburtenregister, Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020