Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt anzeigen

    Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie  Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

    Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt des Geburtsortes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lahnstein

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 80

    56108 Lahnstein

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1

    56112 Lahnstein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lahnstein Gesamte Verwaltung Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof. Telefonische Terminvereinbarung Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen. Service-Center, Westallee 5-7 Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 2621 914-330

    Telefon Festnetz: +49 2621 914-0

    E-Mail: stadtverwaltung@lahnstein.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Lahnstein

    Empfänger: Stadtkasse Lahnstein

    IBAN: DE39 5709 2800 0200 1681 00

    BIC: GENODE51DIE

    Bankinstitut: Volksbank Rhein-Lahn eG

    Stadtkasse Lahnstein

    Empfänger: Stadtkasse Lahnstein

    IBAN: DE31 5105 0015 0656 0628 00

    BIC: NASSDE55xxx

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse Lahnstein

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lahnstein - 2.2.5 (Standesamt)

    Beschreibung

    Das Trauzimmer befindet sich in Raum 103 im 1. Obergeschoss.  

    Es steht kein Aufzug zur Verfügung  !

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 1

    56112 Lahnstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2621 914-0

    Fax: +49 2621 914-330

    E-Mail: stadtverwaltung@lahnstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

    Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunden der Eltern,
    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

    Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunde der Mutter

    Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

    • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
    • Geburtsurkunde des Vaters,
    • Sorgeerklärung, sofern vorhanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

    Fristen

    • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
    • Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
    • Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.

    Kosten

    • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
    • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
    • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verfahrensablauf

    Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Standesamt, Kind, Nachwuchs, Geburtsurkunde, Geburtenregister, Entbindung, Urkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de