Hausgeburt anzeigen
Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Standesamt des Geburtsortes.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Personenstandswesen
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Grds. nur nach Terminvereinbarung. In dringenden Fällen auch spontan innerhalb der o. gen. Zeiten. Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann. Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!
Kontakt
E-Mail: Standesamt@Mayen.de
Telefon Festnetz: 02651 88-3201
Telefon Festnetz: 02651 88-3202
Fax: 02651 88-53201
Kontaktperson
Herr Uwe Herrmann
Frau Nicole Krechel
Frau Nadine Kopp
Frau Kirsten Simmerock-Spitzlei
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden der Eltern,
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- Sorgeerklärung, sofern vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Fristen
- Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
- Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.
Kosten
- Geburtsanzeige: gebührenfrei,
- Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
- zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 17.03.2023
Stichwörter
Geburtsurkunde, Entbindung, Standesamt, Geburtenregister, Nachwuchs, Urkunde, Kind