Hausgeburt anzeigen
Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Das Standesamt des Geburtsortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Kremer (Standesamt, Renten)
Hausanschrift
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Fax: 02653 9996-912
Frau Tina Blatt (Standesamt, Rentenangelegenheiten)
Hausanschrift
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Fax: 02653 9996-912
Frau Dorothee Oster-Daum (Standesamt, Renten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 2.2 - Soziales
Beschreibung
- Sozialamt
- Standesamt, Rentenangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Kremer (Standesamt, Renten)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Frau Tina Blatt (Standesamt, Rentenangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Frau Dorothee Oster-Daum (Standesamt, Renten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-205
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: standesamt@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
- Sozialamt
- Standesamt, Rentenangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden der Eltern,
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- Sorgeerklärung, sofern vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Fristen
- Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
- Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.
Kosten
- Geburtsanzeige: gebührenfrei,
- Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
- zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 17.03.2023
Stichwörter
Geburtsurkunde, Entbindung, Standesamt, Geburtenregister, Nachwuchs, Urkunde, Kind