Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Hausgeburt anzeigen

    Bei einer Hausgeburt müssen Sie für Ihr Kind eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie  Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.

    Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt des Geburtsortes.

    Hinweise für Koblenz: Hausgeburt anzeigen

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz:

    Michael Gräf
    Standesbeamter
    Tel.: 0261/129 1777

    Isabell Bröder
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1773

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Geburten

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do.: 08:30 -12:00 Uhr Mi.: 08:30 -16:00 Uhr Fr.: geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Michael Gräf                                                                                                               Tel.: 0261/ 129 1777

    Isabell Bröder                                                                                                             Tel.: 0261/ 129 1773

    Manuela Theise                                                                                                          Tel.: 0261/ 129 1778

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt,
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

    Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunden der Eltern,
    • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.

    Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunde der Mutter

    Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:

    • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter,
    • Geburtsurkunde des Vaters,
    • Sorgeerklärung, sofern vorhanden.

    Hinweise für Koblenz: Hausgeburt anzeigen

    Bei einer Hausgeburt wird in jedem Fall benötigt:

    • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungshelfers oder des Arztes/der Ärztin über die Geburt

    Für die Geburtsbeurkundung werden ansonsten folgende Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach dem Familienstand der Mutter bzw. der Eltern:

    Eltern sind miteinander verheiratet

    • Geburtsurkunden von Mutter und Vater
       und
    • Eheurkunde
       und
    • unterschriebene Namenserklärung (Geburtsanzeige)
       und
    • Personalausweis / Reisepass

    Mutter ist ledig; bisher noch nicht verheiratet gewesen

    • Geburtsurkunde der Mutter
       und
    • unterschrieben Namenserklärung (Geburtsanzeige)
       und
    • Personalausweis/Reisepass

    Soll der Vater im Register eingetragen werden?

    • Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter (kann vor Geburt erklärt werden). Zuständig ist das Wohnsitzstandes- oder -jugendamt.
       und
    • Geburtsurkunde des Vaters
       und
    • Personalausweis/Reisepass des Vaters
       
    • ggf. Abschrift der gemeinsamen Sorgeerklärung

    und

    • bei gemeinsamer Sorge, unterschriebene Namenserklärung (Geburtsanzeige) des Vaters

    Mutter ist geschieden

    • siehe "Mutter ist ledig"
       zusätzlich
    • aktuelle Eheurkunde mit Scheidungsvermerk der Vorehe

    Zusätzlich für Spätaussiedler

    • Registrierschein, Vertriebenenausweis
    • Bescheinigung über Namensänderung nach § 94 BVFG

    Zusätzlich für Eingebürgerte

    • Einbürgerungsurkunde
    • Bescheinigung über Namensänderung nach Art. 47 EGBGB

    Hinweise für ausländische Elternteile

    • Die Staatsangehörigkeit und die Identität der Eltern ist durch Vorlage eines gültigen Reisepasses nachzuweisen.
    • Der Aufenthaltsstatus ist ebenfalls nachzuweisen, da das Standesamt zur prüfen hat, ob das Kind evtl. die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.
    • Nicht alle ausländische Personenstandsurkunden können in Deutschland ohne weiteres verwendet werden. Es kann daher erforderlich sein, dass die betreffenden Urkunden von den zuständigen Stellen überbeglaubigt (Apostille bzw. Legalisation) werden müssen. Gegebenenfalls ist auch eine Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung notwendig.

      >>> Sie sollten sich daher unbedingt schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt erkundigen, ob Ihre Urkunden diesen Vorgaben entsprechen <<<

    Ausländische Personenstandsurkunden müssen zudem von einem im Inland vereidigten Dolmetscher (www.justiz-dolmetscher.de) übersetzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Geburt muss mündlich oder schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

    Fristen

    • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche.
    • Ist ein Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
    • Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats.

    Hinweise für Koblenz: Hausgeburt anzeigen

    Die Geburt des Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden. Zur Anzeige ist jedes sorgeberechtigte Elternteil verplfichtet. Ansonsten kann die Geburt von jeder anderen Person angezeigt werden, wenn Sie bei der Geburt zugegen war (Hebamme, Vater).

    Kosten

    • Geburtsanzeige: gebührenfrei,
    • Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei,
    • zusätzliche Urkunden: jeweils 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,50 Euro)

    Hinweise für Koblenz: Hausgeburt anzeigen

    Die Geburtsbeurkundung ist grundsätzlich gebührenfrei.

    Für die Ausstellung von Geburtsurkunden für den privaten Gebrauch (z.B. für das Stammbuch) werden Gebühren in Höhe von 12,00 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird, kostet 6,00 Euro. Die entsprechenden Gebühren können auch in der Krankenhausverwaltung gezahlt werden. Bei jeder Geburt werden drei zweckgebundene Urkunden ausgestellt für:

    • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
    • Kindergeld
    • Elterngeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verfahrensablauf

    Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Standesamt, Kind, Nachwuchs, Geburtsurkunde, Geburtenregister, Entbindung, Urkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de