Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.2 - Bildung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Joachim Anstätt
Postanschrift
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Telefon Festnetz: 06334 441-258
E-Mail: joachim.anstaett@vgtw.de
Frau Laura Baldauf
Internet
Weitere Informationen
Anfragen und Terminvereinbarung auch unter:
Bürgerbüro: einwohnermeldeamt@vgtw.de
Standesamt: standesamt@vgtw.de
Friedhof: friedhofsverwaltung@vgtw.de
Schulverwaltung und Kita: bildung@vgtw.de
Ordnungsamt: ordnungsamt@vgtw.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt